Wenn bisher nichts schriftliches geregelt wurde, entscheidet das Gesetz nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB), wer welche Ansprüche erheben darf. Dies gilt insbesondere bei Ehen mit Kindern. Ohne einen Ehevertrag / Erbvertrag kann es für die Hinterbliebenen zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führen. Um zukünftige Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, muss eine finanzielle Flexibilität gegenüber dem überlebenden Ehepartner verschaffen werden, welche durch klare Verhältnisse geschaffen werden kann.